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Kindergeld: Jeder hat Anspruch darauf

Kindergeld wird für alle Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt auch für Kinder, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat und endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z.B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Kindergeld kann grundsätzlich längstens bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.

Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

• Mit dem Antragsteller verwandte Kinder
• Adoptierte Kinder
• Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat
• Pflegekinder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
• Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, keiner dritten Person Kindergeld zusteht, können diese für sich selbst Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz wie für ein erstes Kind beantragen

Wie hoch ist das Kindergeld?

Ab Januar 2010 wird das Kindergeld monatlich in folgender Höhe gezahlt:
• Für die ersten zwei Kinder jeweils 184 €
• Für ein drittes Kind 190 €
• Für jedes weitere Kind 215 €


Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu erhalten?

Das Kindergeld muss bei der für Sie zuständigen Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen, beantragt werden. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes befindet.

Der Antrag auf Kindergeld muss grundsätzlich schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Benutzen Sie zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können die Vordrucke der Familienkassen auch aus dem Internet unter oder als Dokument herunterladen und am Computer ausfüllen und ausdrucken. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag sollte der zuständigen Familienkasse möglichst auf dem Postwege zugesandt werden. Sie können ihn aber auch persönlich abgeben oder durch einen Beauftragten abgeben lassen.


Mehr Informationen finden Sie auf folgender Seite:
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf




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